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Mehr Überwachung Weniger Grundrechte

Praktisch zeitgleich veröffentlichen die Online-Ausgaben von Zeit und Spiegel Artikel gegen den Überwachungswahn der deutschen Regierung. Kai Biermann überschreibt seinen Kommentar Ein mieses Spiel mit der Angst der Menschen. Er beschreibt, wie die Bundesregierung und die Geheimdienste die Angst der BürgerInnen immer weiter ausnutzen, um immer mehr Überwachung einzuführen (s.u.). Warum immer mehr Überwachung betrieben wird, fragt er allerdings nicht.

Sacha Lobo analysiert in seinem Artikel die 13 islamistischen Mordanschläge seit 2014 in Europa, bei denen unschuldige Menschen starben. Alle Attentäter waren zuvor den Behörden als gewaltaffin und islamistisch bekannt. Bei der Überwachung dieser (späteren) Attentäter hätte ein Anlass vorgelegen und man hätte nicht von anlassloser, verdachtsunabhängiger Überwachung sprechen können. Die Bundesregierung und ihre Geheimdienste dagegen wollen immer mehr anlasslose Massenüberwachung von allen einführen. Dadurch bauen sie die Grundrechte nicht nur immer weiter ab (s. den Grundrechte-Report 2017), sondern machen die Aufgabe der Verhinderung von Anschlägen unnötig grösser. Nach den Anschlägen in England wurde wiederholt das Bild bemüht, dass man nach Nadeln in einem Heuhaufen sucht, wobei gleichzeitig jemand immer mehr Heu auf den Haufen wirft.

Am 8. Juni berichtet die Tagesschau, dass Hunderte Islamisten trotz Haftbefehl auf freiem Fuss sind…

Zwei Beispiele für die zunehmende Überwachung in Deutschland: die Bundesregierung will die Anzahl der Straftaten, bei deren Verfolgung Vorratsdaten und Funkzellenabfragen zum Einsatz kommen, wesentlich vergrössern). Neu sollen Vorratsdaten und Funkzellenabfragen z.B. bei Wohnungseinbrüchen zum Einsatz kommen (da Einbrüche dann als schwere Straftaten klassifiziert werden). Sicher ist ein Wohnungseinbruch schlimm für Betroffene, aber rechtfertigt das einen derart schweren Eingriff in die Grundrechte aller Einwohner in Deutschland??

Bei Funkzellenabfragen wird abgefragt, welche Telefone sich in einem bestimmten Zeitraum in bestimmten Funkzellen (also in der Nähe eines Tatorts) aufgehalten haben. Die Berliner Polizei hat durch solche Abfragen 2016 112 Millionen Handydaten erhalten; d.h. die Telefondaten aller Berliner landen alle 11 Tage bei der Polizei. Mehr als die Hälfte der Abfragen wurde im Zusammenhang mit Diebstahl und Raub durchgeführt. Schleswig-Holstein ist in dieser Hinsicht etwas beschaulicher, dort gerät im Durchschnitt jeder Einwohner nur einmal pro Quartal in eine Funkzellenabfrage. Dies bedeutet, dass ein massiver Eingriff in die Grund- und Menschenrechte wie die Vorratsdatenspeicherung mit Terrorismusbekämpfung begründet, dann aber mehrheitlich für ganz normale polizeiliche Strafverfolgung eingesetzt wird.

Weiterhin soll der Einsatz von Staatstrojaner (GovWare) ebenfalls wesentlich erweitert werden. Zur Erinnerung: Staatstrojaner verwenden Schwachstellen, die von Polizei und Geheimdiensten nicht den Herstellern (z.B. Microsoft) zum Zweck der Schliessung gemeldet werden. Sie bleiben offen und können dann eben auch von Kriminellen ausgenutzt werden, insbesondere wenn sich der Geheimdienst die Informationen über die Schwachstellen auch noch klauen lässt (s. Post #19). Die Bundesregierung möchte die Straftaten, bei denen der Staatstrojaner eingesetzt werden kann, um 38 Delikte erweitern). Bei diesen Delikten kann heute eine “normale” Abhörmassnahme durchgeführt werden. Mit Hilfe des Staatstrojaners können dann auch solche Inhalte abgehört werden, die verschlüsselt sind. Bei der Online-Durchsuchung schliesslich werden Geräte (Smartphones) nach Inhalten durchsucht. Das BKA darf die Online-Durchsuchung zur Verhinderung von internationalem Terrorismus einsetzen, die Bundesregierung will den Einsatz nun signifikant erweitern.

Reposted vom Blog der  SI Working Group on Privacy

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